Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DES VEREINS FÜR ORTSGEBUNDENE LEIBESÜBUNGEN & ATHLETIIK

1.) Anwendungsbereich und Geltung:

Diese Geschäftsbedingungen regeln zusammen mit dem Mitgliedschaftsvertrag das Verhältnis zwischen dem „Verein für ortsgebundene Leibesübungen & Athletik“, Feldgasse 45, 8020 Graz (im Nachfolgenden „Verein“ genannt) und seinen Mitgliedern. Abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie vom Verein in Schriftform festgehalten oder schriftlich bestätigt werden. Allenfalls unwirksame Regelungen führen nicht zur Unwirksamkeit der verbleibenden Regelungen; derartige unwirksame Regelungen gelten als durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Nutzung der Einrichtungen und Angebote des Vereins, insbesondere der Nutzung der Sportanlage und Räumlichkeiten, für Kurse sowie für alle im Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehenden Leistungen.

Das Mitglied verpflichtet sich im Zuge der Anmeldung, seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben und ist in Kenntnis des Umstandes, dass die Begründung einer Mitgliedschaft zugunsten minderjähriger Mitglieder der schriftlichen Zustimmung der obsorgeberechtigten Person bedarf.

 

2.) Anmeldung:

Zur Begründung der Mitgliedschaft hat das Mitglied ein Anmeldeformular auszufüllen. 

Mit seiner Unterfertigung des Antragsformulars bestätigt das Mitglied, diese Geschäftsbedingungen, den Mitgliedschaftsvertrag samt Information über den Mitgliedsbeitrag und das Informationsblatt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Mit Übergabe des unterfertigten Antragsformulars an den Verein beginnt die Mitgliedschaft beim Verein.

Die Nutzung der Einrichtung des Vereins und seiner Angebote bedarf der vorangehenden Anmeldung unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der dort angeschlossenen Beilagen. Ein Rücktritt vom Vertragsabschluss ist nicht möglich, wenn die Begründung der Mitgliedschaft in der Räumlichkeit des Vereins erfolgt. Erfolgt die Übersendung des Anmeldeformulars per Post oder über elektronische Kommunikation, so steht dem Mitglied eine Frist von 14 Tagen für den Rücktritt vom Vertrag zur Verfügung; in dieser Frist ist eine Nutzung des Angebots des Vereins daher noch nicht möglich. Wünscht das Mitglied allerdings die sofortige Nutzung, so genügt dafür eine schriftliche Erklärung des Mitglieds, auf das Rücktrittsrecht zu verzichten. Mitteilungen des Vereins erfolgen ausnahmslos an die vom Mitglied bekannt gegebenen Kontaktdaten. Änderungen dieser Daten sind dem Verein schriftlich oder unter der Mailadresse 

info@zitadellensport.com bekannt zu geben.

3.) Mitgliedsbeitrag, Zahlungsbedingungen und sonstige Kosten:

Sämtliche vom Verein genannten Preise / Mitgliedsbeiträge sind – soweit nicht ausdrücklich anderes angeführt wird – als Bruttobeträge zu verstehen. Die Zahlungsbedingungen gelten entsprechend den Angaben im Mitgliedschaftsvertrag. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart worden sein, so ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 5. eines jeden Kalendermonats auf das vom Verein bekannt gegebene Bankkonto einzuzahlen; Barzahlungen sind nicht möglich.

Sollte der Verein dem Mitglied die Möglichkeit einräumen, säumige Beträge in Form von Ratenzahlungen zu begleichen, so gilt Terminsverlust als vereinbart, was bedeutet, dass sämtliche offenstehenden Beträge im Falle des neuerlichen Zahlungsverzuges sofort zur Gänze zur Zahlung fällig werden; Terminsverlust tritt nach erfolgloser Mahnung unter Einräumung einer Nachfrist von 14 Tagen ein. Für den Fall eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 5 % p.a. als vereinbart.

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar; auch personalisierte Leistungen (insbesondere 10er-Blöcke) sind vom Mitglied nicht auf andere Personen übertragbar.

4.) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung:

Mitgliedschaftsverträge können für die Dauer von einem/ drei/ sechs/ zwölf Monaten abgeschlossen und im gewünschten Ausmaß verlängert werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung/ Kündigung ist nicht möglich. Auch dann, wenn das Mitglied etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein sollte, das Angebot des Vereins zu nutzen, unterstützt es den Vereinszweck (insbesondere: Förderung des Sports und der körperlichen Ertüchtigung) während der Vertragslaufzeit mit seinem Mitgliedsbeitrag; das an der Ausübung der aktiven Teilnahme am Vereinsangebot solchermaßen verhinderte Mitglied bleibt jedenfalls unterstützendes Mitglied.

Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich nach seinem Ablauf neuerlich um die schon ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer, auch wenn das Mitglied die Vertragsverlängerung nicht ausdrücklich erklärt. In diesem Fall wird der Verein das Mitglied aber spätestens 14 Tage vor Beendigung des Vertrages darauf hinweisen, dass das Unterbleiben einer Rückäußerung als Wunsch nach einer Vertragsverlängerung zu verstehen ist. Über Wunsch des Mitglieds kann die ursprüngliche Vertragsdauer auch verändert werden.

Sowohl dem Verein als auch dem Mitglied steht es dessen ungeachtet frei, die Verlängerung der Mitgliedschaft durch ausdrückliche Erklärung zu verhindern.

Eine fristlose Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Verein erlaubt, wenn das Mitglied in solcher Weise gegen den Mitgliedschaftsvertrag, gegen den allgemeinen Anstand oder gegen die Gesetze verstößt, dass dem Verein die weitere Bereitstellung seines Angebots nicht mehr zumutbar ist. Sowohl in diesem Fall als auch dann, wenn der Verein sein Angebot, dessen Nutzung durch die Mitgliedschaft ermöglicht wird, einstellt, erhält das Mitglied den in Bezug auf die noch offene Dauer aliquoten Mitgliedsbeitrag refundiert, zumal das Vertragsverhältnis in diesen Fällen jedenfalls endet.

5.) Haftung:

Die Nutzung der Einrichtungen des Vereins und auch die Teilnahme an Kursen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mitglieds, welches durch die Inanspruchnahme des Angebots des Vereins erklärt, dass ihm keine medizinischen Gründe bekannt sind, die gegen die Inanspruchnahme dieser Leistungen sprechen.

Für vom Mitglied in die Vereinsräumlichkeiten mitgebrachte Sachen besteht auch im Falle deren Verlusts oder Beschädigung keinerlei Haftung des Vereins, sofern den Verein kein grobes Verschulden am Verlust oder Schadenseintritt trifft. Das Mitglied haftet dem Verein für von ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sodass der Verein dem Mitglied den Abschluss einer Haushaltsversicherung empfiehlt, die eine Privathaftpflichtversicherung enthält.

6.) Allgemeine Regelungen:

Die Trainingsflächen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Trainingstaschen dürfen nicht in den Trainingsbereich mitgenommen werden. Den Anweisungen der Trainer ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Der Verein behält sich organisatorisch bedingte Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen und Trainern sowie allenfalls notwendige Standortwechsel ebenso vor wie die Absage von Veranstaltungen. Ersatzlose Absagen von Veranstaltungen können insbesondere bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl, beim Ausfall von Trainern oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen erfolgen.

Sollte die Fortsetzung eines bereits laufenden Kurses aufgrund gesunkener Teilnehmerzahlen oder anderen sachlichen Gründen nicht mehr möglich sein, behält sich der Verein vor, den Kurs zu ändern oder mit einem anderen Kurs möglichst ähnlichen Inhalts zusammenzulegen.

Bei vorzeitigem Abbruch eines Kurses oder auch dann, wenn dieser nicht zustande kommt, werden die vom Mitglied gesondert geleisteten Kosten für die Teilnahme zur Gänze (bei vollständigem Entfall) oder aliquot (bei nicht gänzlicher Durchführung) an das Mitglied refundiert.

 

7.) Rechtswahl und Gerichtsstand:

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis oder über dessen Zustandekommen gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Graz als vereinbart, soweit dieser Regelung keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. In jedem Fall ist auf das gesamte Vertragsverhältnis ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.